ᐅ Vormund: Definition, Begriff und Erklärung im JuraForum de
Content Rechtslage: Vormundschaft (§§ 1773 – 1895 BGB) Erbrecht Begrifflichkeiten: Mündel, Vormund, Mündelgeld Gesetzlicher Vertreter – Definition, Erklärung & Bedeutung bei Kindern, Erwachsenen & Unternehmen Nach § 1626 Absatz 1 BGB haben die Eltern die Pflicht und das Recht, für ihr minderjähriges Kind zu sorgen. Die Regelung, dass Eltern die gesetzlichen Vertreter für ihr minderjähriges…





